{"id":100,"date":"2020-07-07T20:07:46","date_gmt":"2020-07-07T18:07:46","guid":{"rendered":"http:\/\/halenbeck-rohlsdorf.info\/?page_id=100"},"modified":"2021-01-04T19:57:12","modified_gmt":"2021-01-04T18:57:12","slug":"sport-und-kulturverein-halenbeck","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/halenbeck-rohlsdorf.info\/?page_id=100","title":{"rendered":"Sport- und Kulturverein Halenbeck-Rohlsdorf e.V."},"content":{"rendered":"\n<p>Wir sind ein gemeinn\u00fctziger Verein und organisieren verschiedene Veranstaltungen f\u00fcr Jung und Alt in der Gemeinde. Darunter z. B. Fahrradtouren, Wanderungen, Bastelnachmittage und Basare. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>Satzung<br>des Sport- und Kulturverein Halenbeck-Rohlsdorf e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a71<br>Name, Sitz, Rechtsform<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cSport- und Kulturverein Halenbeck-Rohlsdorf e.V.<\/li><li>Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Neuruppin eingetragen.<\/li><li>Der Verein hat seinen Sitz in Halenbeck. Seine postalische Anschrift lautet:<br>Sport- und Kulturverein Halenbeck-Rohlsdorf e.V.<br>Gartenstra\u00dfe 16a<br>GT Halenbeck<br>16945 Halenbeck-Rohlsdorf<\/li><li>Der Verein auf demokratischer Grundlage und ist parteilich und konfessionell neutral.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a72<br>Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (AO) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/li><li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung oder Entsch\u00e4digung beg\u00fcnstigt werden. Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich.<\/li><li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Halenbeck-Rohlsdorf, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a73<br>Zweck des Vereins<\/strong><br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Der Zweck des Vereins ist<\/p>\n\n\n\n<ol><li>die F\u00f6rderung der Jugend- und Altenhilfe,<\/li><li>der Kunst und Kultur ,<\/li><li>die F\u00f6rderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<\/li><li>die F\u00f6rderung der Heimatpflege<br>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:<br>&#8211; Vorbereitung, Mitgestaltung und Durchf\u00fchrung von Kinder- und<br>Jugendfreizeitangeboten, inklusive Ferienfreizeiten<br>&#8211; Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Seniorennachmittagen<br>&#8211; Beratung und Betreuung hilfs- und pflegebed\u00fcrftiger Menschen, um eine eigenst\u00e4ndige Lebensf\u00fchrung in der vertrauten Umgebung (Nachbarschaft), auch bei Krankheit, noch lange zu erm\u00f6glichen<br>&#8211; Durchf\u00fchrung von Ausstellungen und Leseabende, Aktualisierung der Bibliothek, Austausch \u00fcber Literatur<br>&#8211; Pflege und Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes in den Gemeindeteilen<br>&#8211; F\u00fchrung einer Chronik und Betreibung einer Heimatstube<br>&#8211; Kooperation und Koordination zwischen Vereinen, Institutionen, Erstellung und Pflege  einer Webseite<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a74<br>Mitgliedschaft, Austritt, Verlust der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Der Verein hat:<ol><li> ordentliche Mitglieder<\/li><li>Ehrenmitglieder<\/li><li>unterst\u00fctzende Mitglieder<\/li><\/ol><\/li><li>Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen und juristische Personen des \u00f6ffentlichen und privaten Rechtes werden, die die gemeinn\u00fctzigen Satzungszwecke anerkennen und unterst\u00fctzen wollen.<\/li><li>Zu Ehrenmitgliedern oder unterst\u00fctzende Mitglieder k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung nur solche Personen gew\u00e4hlt werden, die sich um die F\u00f6rderung der Vereinsziele besondere Verdienste erworben haben. Sie sind beitragsfrei und haben ein Stimmrecht wie ordentliche Mitglieder.<\/li><li>Der Wunsch Mitglied zu werden, ist dem Vorstand schriftlich oder m\u00fcndlich mitzuteilen. Aufnahmeantr\u00e4ge von Minderj\u00e4hrigen bed\u00fcrfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliederversammlung besitzt ein Vetorecht \u00fcber neu aufgenommene Mitglieder durch den Vorstand. Die Gr\u00fcnde zur Aufnahmeverweigerung m\u00fcssen im Protokoll der Mitgliederversammlung vermerkt werden.<\/li><li>Die Mitgliedschaft endet:<ol><li>mit dem Tod des Mitglied, bei juristischen Personen und Vereinigungen durch<br>deren Aufl\u00f6sung,<\/li><li>durch schriftliche K\u00fcndigung mit viertelj\u00e4hrlicher Frist zum Schluss des<br>Kalenderjahres,<\/li><li>mit Ausschluss durch die Mitgliederversammlung.<\/li><\/ol><\/li><li>Ausgeschlossen werden kann, wer die gemeinn\u00fctzigen Bestrebungen des Vereins nicht mehr unterst\u00fctzt oder ihnen zuwiderhandelt. Insbesondere wer ohne R\u00fccksicht der Belange verlangt oder erlangt.<\/li><li>Ausgeschlossen werden kann, wer den Mitgliedsbeitrag trotz vorheriger Mahnung nicht<br>entrichtet.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a75<br>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und durch Anregungen, Vorschl\u00e4ge und durch pers\u00f6nliche Mitarbeit die Vereinsarbeit zu f\u00f6rdern.<\/li><li>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinen gemeinn\u00fctzigen Bestrebungen zu unterst\u00fctzen und zu vertreten. Der Mitgliedsbeitrag ist bringepflichtig und muss p\u00fcnktlich nach den Bestimmungen des \u00a76 entrichtet werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a76<br>Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Zuwendungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Der j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist auf das eingerichtete Konto bei dem jeweiligen Geldinstitut des Vereins oder beim Kassenwart einzuzahlen und zum 1. Quartal des laufenden Jahres f\u00e4llig.<\/li><li>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge d\u00fcrfen nur f\u00fcr die Erf\u00fcllung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/li><li>Spenden und andere Zuwendungen d\u00fcrfen nur zur Erf\u00fcllung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Vereinsarbeit oder nach dem vorgegebenen Verwendungszweck des Wohlt\u00e4ters verwendet werden.<\/li><li>Die Mitglieder bekommen bei ihrem ausscheiden, bei Aufl\u00f6sung und Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsverm\u00f6gen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a77<br>Organe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Organe des Vereins sind: <\/p>\n\n\n\n<ol><li>die Mitgliederversammlung<\/li><li>der Vorstand<\/li><li>die Aussch\u00fcsse<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a78<br>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Organ des Vereins.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einberufen. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung hat stattzufinden, wenn mindestens 25% der Mitglieder die Einberufung schriftlich mit Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragt. Die Mitgliederversammlung sind mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung \u00fcber den \u00f6ffentlichen Aushang einzuberufen.<\/li><li>Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied nach \u00a74 Absatz 1 hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Dies gilt auch bei festgelegten Wahlen.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter geleitet. Auf der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung des Jahres muss die Tagesordnung folgende Punkte enthalten:<ol><li>Entgegennahme des Vorjahresberichtes des Vorstandes<\/li><li>Vorjahresrechnungspr\u00fcfungsbericht der gew\u00e4hlten Kassenpr\u00fcfer<\/li><li>Haushaltsentlastung des Vorstandes<\/li><li>Genehmigung des Haushaltsplanes f\u00fcr das Folgejahr<\/li><li>Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern<\/li><li>Wahl der Mitglieder des Vorstandes, soweit diese nach der Satzung zu w\u00e4hlen sind<\/li><\/ol><\/li><li>Jedes \u00fcber 16 Jahre altes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Aus\u00fcbung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.<\/li><li>Die Wahl von Mitgliedern und Organen des Vereins, die begr\u00fcndet auf der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, ist zul\u00e4ssig, wenn das zu w\u00e4hlende Mitglied vor der Wahl gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich sein Einverst\u00e4ndnis zur Wahl erteilt hat.<\/li><li>\u00dcber die Diskussion, den Tagungsordnungspunkten und den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Protokollf\u00fchrer, welcher zu Beginn der Mitgliederversammlung zu benennen ist, zu unterzeichnen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a79<br>Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Dem Vorstand geh\u00f6ren an: <ol><li>der Vorsitzende<\/li><li>der Stellvertreter<\/li><li>der Schatzmeister<\/li><\/ol><\/li><li>Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt.<\/li><li>Eine Vorstandssitzung wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit vom Stellvertreter nach Bedarf einberufen, sofern dieses von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes verlangt wird. Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt schriftlich, in der Regel eine Woche vorher, in dringenden F\u00e4llen aber mindestens zwei Tage vorher, unter Angabe der Tagesordnung. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern.<\/li><li>Der Vorstand trifft seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden und bei seiner Abwesenheit die Stimme des Stellvertreters.<\/li><li>\u00dcber die Diskussion, der Tagesordnung und Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die von zwei Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen ist.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a710<br>Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins und verwaltet das Vereinsverm\u00f6gen.<br>Insbesondere obliegen ihm:<ol><li>die Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/li><li>die Aufstellung des Haushaltsplanes,<\/li><li>die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Rechnungslegung gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung,<\/li><li>die Aufstellung eines Veranstaltungsplanes<\/li><li>die Aufnahme von Mitgliedern in den Verein unter Beachtung des Vetorechtes der Mitgliederversammlung.<\/li><\/ol><\/li><li>Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind gerichtlich und au\u00dfergerichtlich einzelvertretungsberechtigt.<\/li><li>Im Innenverh\u00e4ltnis des Vereins gilt, das der stellvertretende Vorsitzende den Verein nur vertreten darf, wenn der Vorsitzende verhindert ist.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a711<br>Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Die Mitglieder des Vereins haften au\u00dfer die in Abschnitt 2 genannten F\u00e4llen nicht mit ihrem pers\u00f6nlichen Eigentum f\u00fcr Anspr\u00fcche die sich gegen den Verein richten. Der Verein haftet mit seinem Vereinsverm\u00f6gen.<\/li><li>Mitglieder des Vorstandes oder Bevollm\u00e4chtigte, die ihre Befugnisse \u00fcberschreiten oder Vereinsverm\u00f6gen veruntreuen, sind dem Verein f\u00fcr einen daraus entstandenen Schaden pers\u00f6nlich voll verantwortlich.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a712<br>Kassenf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Die Kassengesch\u00e4fte des Vereins werden durch den Schatzmeister nach Weisungen des<br>Vorstandes gef\u00fchrt. Er hat insbesondere auf folgendes zu achten:<ol><li>Annahme, \u00dcberwachung und Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben<\/li><li>die Verwaltung der Kassenmittel,<\/li><li>die Verwaltung des Anlageverm\u00f6gens,<\/li><li>die einfache Buchf\u00fchrung einschlie\u00dflich der Sammlung von Rechnungen und Belegen.<\/li><li>Der Kasse obliegen die Mahnung und Betreibung der offenen Geldforderung.<\/li><\/ol><\/li><li>Dem Vorstand und der Mitgliederversammlung ist auf Anforderung \u00fcber die jeweilige Kassenlage des Vereins durch den Schatzmeister Auskunft zu erteilen.<\/li><li>Die gew\u00e4hlten Kassenpr\u00fcfer haben das Recht, nach Kassenschluss des Gesch\u00e4ftsjahres die Unterlagen der Kasse einzusehen, zu pr\u00fcfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a713<br>Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von mindestens 2\/3 der anwesenden Stimmen zur Mitgliederversammlung.<\/li><li>Zur \u00c4nderung des Zwecks des Vereins ist f\u00fcr den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des Vereins erforderlich.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a714<br>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck besonderen einberufenen Mitgliederversammlung, mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen werden und verlangt die Anwesenheit von mindestens 2\/3 aller Mitglieder des Vereins. Im Falle der Beschlussunf\u00e4higkeit ist innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder die Aufl\u00f6sung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlie\u00dfen kann.<br><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a715<br>Beteiligung von Beh\u00f6rden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol><li>Die Beh\u00f6rden, wie Finanzamt oder Gericht, sind \u00fcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung zu unterrichten, wenn sie solche Beschl\u00fcsse der Satzung \u00e4ndern, welche den Zweck oder die Verm\u00f6gensverwaltung des Vereins oder dessen Aufl\u00f6sung betreffen.<\/li><li>Wenn diese \u00fcber die Verwendung des Verm\u00f6gens des Vereins bei seiner Aufl\u00f6sung oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks bestimmen, bedarf es erst der Zustimmung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, bevor die Beschl\u00fcsse festgeschrieben werden und zur Ausf\u00fchrung kommen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a716<br>Schlussbestimmung<\/strong><br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Vom Vorstand wird eine Beitragsordnung erarbeitet. Sie ist durch die  Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen und als Anlage dieser Satzung beizuf\u00fcgen.<br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a717<br>In-Kraft-Treten der Satzung<\/strong><br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Die Satzung ist durch die Mitgliederversammlung am 13.03.2020 beschlossen worden und tritt mit dem Tage der gerichtlichen Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Satzung Stand 13.03.2020<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beitragssatzung (ab 01.01.2012): <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kinder bis 6 Jahre: freie Mitgliedschaft<br>Kinder bis 14 Jahre freie Mitgliedschaft<br>Jugendliche im Alter von 15-18 Jahre freie Mitgliedschaft<br>Erwachsene und jur. selbst. Person 24,00 \u20ac p.a.\/2,00\u20ac mtl.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind ein gemeinn\u00fctziger Verein und organisieren verschiedene Veranstaltungen f\u00fcr Jung und Alt in der Gemeinde. Darunter z. B. 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